Müssen Motorrad-Seitenkoffer vom TÜV abgenommen werden?

Sind Motorrad-Seitenkoffer beim TÜV eintragungspflichtig? Müssen Gepäck-Container oder Motorradkoffer eingetragen werden? Diese Fragen stellen Sie sich vielleicht, wenn Sie Motorräder für eine Ausfahrt, einen Urlaub oder eine größere Tour vorbereiten – oder wenn Sie sie für die TÜV-Prüfung fertig machen. Die Frage nach der Eintragung der Koffer an der Motorrad-Seite beantworten wir Ihnen in diesem Ratgeber. Zudem bleiben wir anschließend direkt beim Thema und gehen auf die Frage ein, was der Prüfer / die Prüferin beim TÜV überhaupt alles abnehmen und eintragen müss. So sind Sie optimal vorbereitet.

Weitere hilfreiche Beiträge: Unser übersichtlicher Alubox-Blog

Müssen Motorrad-Seitenkoffer vom TÜV abgenommen werden? Muss man den Gepäck-Container am Bike eintragen lassen? Hier alle Antworten zum Thema.
Müssen Motorrad-Seitenkoffer vom TÜV abgenommen werden? Muss man den Gepäck-Container am Bike eintragen lassen? Hier alle Antworten zum Thema.

Vorbetrachtung: Dies ist keine Rechtsberatung

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur ein allgemeiner Ratgeber ist und keine pauschale oder spezielle Rechtsberatung darstellt. Es ist kein Artikel von einem Anwalt, einem TÜV-Prüfer oder einem Dekra-Mitarbeiter. Vor allem wenn Sie durch einen Anbau einen Umbau Ihres Zweirads befürchten oder andere Veränderungen planen, dann sollten Sie die damit aufkommenden Fragen bei einer Prüfstelle, bei TÜV, Dekra oder dergleichen einreichen, um eine qualifizierte Einschätzung Ihres Projekts zu erhalten. 

Motorrad-Seitenkoffer beim TÜV abnehmen lassen?

Wenn Sie einen Motorrad-Koffer kaufen, ein Topcase am Zweirad installieren oder einen Alu-Koffer als Gepäck-Hilfe anschrauben, müssen Sie dies nicht vom TÜV-Prüfer oder der TÜV-Prüferin abnehmen lassen. Empfohlen wird lediglich, dass Sie alles so fest und sicher wie möglich montieren, keine zu großen Umbauten damit aufkommen lassen und durch die Taschen / Container keine wichtigen Bauteile verdecken oder behindern (Blinker, Lichter, Bremslicht, etc.).

Lassen Sie sich nicht vom TÜV- oder GS-Prüfzeichen, das vielleicht als Sticker auf einem neuen Produkt klebt, verunsichern. Dieses Zeichen weist nur darauf hin, dass der Hersteller der Motorrad-Seitenkoffer selbige hat prüfen lassen. Neben der Tatsache, dass Sie nichts mit dem Gepäck-Zubehör verdecken dürfen, sollte es auch selbst keine Beleuchtung oder andere irreführende Verzierung aufweisen. Wichtig ist neben dem TÜV vor allem, dass die Motorrad-Seitenkoffer dem Verkehr auf der Straße sowie einer eventuellen Verkehrskontrolle standhalten.

Für die Tour auf der Straße: Übersicht der besten Motorrad-Seitenkoffer

Seitenkoffer an Motorrädern ohne Dekra- oder TÜV-Abnahme zulässig

Bei Zubehör, Anbauten und Veränderungen fürs Gepäck, das sich in gewissen Maßen und Gewichtsklassen bewegt, ist also keine Einzelprüfung oder Einzeleintragung nötig. Alles muss nur sicher und stabil montiert werden. Zudem sollte nichts über einen halben Meter über das Heck der Maschine ragen. Zudem sollte der Verkehr auf der Straße nicht durch die An- oder Umbauten negativ beeinträchtigt werden (zu große Maße, unnötige oder irreführende Lichter, lose Teile, etc.). Das Fahrzeug darf zudem nicht in seiner Funktion eingeschränkt werden. Ist das alles gegeben, sind die Anbauten zulässig.

In verschiedenen Forum-Beiträgen und auf anderen Experten-Seiten zum Thema gibt es zudem die Aussage, dass einige Umbauten, die mit der Montage von Motorräder-Koffern in Verbindung stehen, nicht abgenommen werden müssen. Vor allem, wenn Blinker versetzt werden müssen, soll das zutreffen. Andere Beiträge raten aber allgemein dazu, größere Umbauten und Anpassungen im Vorfeld mit der Prüfstelle abzusprechen und schon einmal im Vorfeld abnicken zu lassen. So sparen Sie sich bei der letztendlichen Prüfung die böse Überraschung.

Diese Elemente am Fahrzeug werden bei der TÜV-Prüfung begutachtet

Bei der TÜV-Hauptuntersuchung (HU) oder anderen Untersuchung (etwa nach Anpassungen am Zweirad) werden die folgend aufgelisteten Elemente untersucht. Je nach Fahrzeug (Motorrad, Moped, Mofa, PKW, LKW, Van, Bus, etc.) können sich einzelne Punkte der Liste verändern. Detaillierte Listen und Vorbereitungen auf die Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle bekommen Sie von derselben. Dies ist die allgemeine Liste:

  • Scheinwerfer
  • Blinker
  • Rücklicht
  • Beleuchtung (Tacho und andere Instrumente)
  • Lenker
  • Griffe
  • Hebel
  • Spiegel
  • Sitzbank
  • Rad / Räder
  • Felge / Felgen
  • Radabdeckung / Radabdeckungen
  • Ansaugtrakt
  • Auspuff
  • Rahmen
  • Fahrwerk
  • Bremse / Bremsen

Was ist eintragungspflichtig? Welches Teil darf ich nicht selber anpassen oder umbauen? Was muss ich eintragen lassen? Fragen zum Thema können Sie u. a. bei den folgend aufgelisteten Stellen loswerden. Dort bekommen Sie Antworten zu Gepäckträger, Motorradkoffer, Taschen und allem anderen, was Sie mit Ihrem Zweirad vorhaben. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und auf der Tour!

Offizielle Quellen und Webseiten